Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Plakatwerbung
der Kaltenbach GmbH (Stand: Februar 2018),
1. Allgemeines
(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Kaltenbach GmbH, Sunderlohstraße 46, D-58091 Hagen (nachstehend: Kaltenbach Aussenwerbung), gegenüber ihren Auftraggebern. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Kaltenbach Aussenwerbung und den Auftraggebern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hagen, soweit der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder von öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist.
(3) Kaltenbach Aussenwerbung ist nicht Eigentümer der in seinem Portal angebotenen Werbeanlagen. Kaltenbach Aussenwerbung bündelt das Angebot vieler Eigentümer von Werbeanlagen auf seinem Portal und stellt sie den Auftraggebern zur Buchung in seinem Namen und für seine Rechnung zur Verfügung. Kaltenbach Aussenwerbung vertraut auf die Richtigkeit der von den Eigentümern der Werbeanlagen übermittelten Stammdaten (Foto, Standortbeschreibung, Verfügbarkeit, etc.) und erklärt, dass Irrtümer in den Stammdaten der Werbeanlagen bei der Übermittlung vorbehalten bleiben.
(4) Wir empfehlen, bei Bestellung, sämtliche Transaktionsdaten sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auszudrucken.
(5) Die Vertragssprache ist deutsch.
2. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt folgendermaßen zu Stande: Das auf der Website buchen.plakat-wirkt.de dargestellte Angebot stellt kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich sein Vertragsangebot. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Mit Mausklick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ unterbreitet der Auftraggeber ein verbindliches Auftragsangebot. Nach Eingang des Angebots des Auftraggebers beim Verkäufer erhält dieser eine automatisch generierte E-Mail (Auftragseingangsbestätigung), die den Eingang der Bestellung und deren Einzelheiten aufführt.
Kaltenbach Aussenwerbung kann das Angebot annehmen, indem er dem Auftraggeber
eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt (E-Mail), wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber maßgeblich ist,
den Auftrag durchführt, wobei insoweit der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist,
nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Auftraggeber oder einer Weiterleitung des Auftraggebers zu einem Zahlungsdiensteanbieter.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt.
(2) Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und wird dem Kunden nebst einbezogener AGB per E-Mail zugesandt.
(3) Kaltenbach Aussenwerbung bietet dem Auftraggeber auf der Internet-Seite buchen.plakat-wirkt.de die Möglichkeit, ein eigenes Motiv für eine eigene Werbeaktion zu gestalten und die Werbestandorte, auf denen die Werbung angebracht werden soll, für den vom Auftraggeber gewählten Zeitpunkt zu buchen. Dabei vereint Kaltenbach Aussenwerbung alle notwendigen Einzelschritte der Prozess-Kette (3 Schritte), wie sie für die Werbe-Kampagne benötigt werden (Motivgestaltung, Standortselektion, Anmeldung und Buchungsbestätigung). Die einzelnen Schritte sind im Folgenden dargestellt: (Schritt 1) Motivgestaltung - Der Auftraggeber gestaltet sein Motiv mit Hilfe eines einfachen Gestaltungstools selbst. Das fertige Motiv geht automatisch und online nach der Buchung an eine Druckerei, die von Kaltenbach Aussenwerbung beauftragt wird und die es dann produziert. Der Versand erfolgt ebenfalls durch die beauftragte Druckerei und wird von Kaltenbach Aussenwerbung organisiert. (Schritt 2) Standortselektion - Der Auftraggeber selektiert die gewünschten Aushangflächen mit dem Kaltenbach Aussenwerbung-Selektionstool. Der Auftraggeber kann hier alle Orte, in denen diese Werbestandorte verfügbar sind, auswählen und zu seinen Wunschtermin (soweit verfügbar) online buchen. (Schritt 3) Anmeldung und Buchung – Der Auftraggeber gibt hier seine Daten ein und bestellt verbindlich den Druck der erforderlichen Werbemittel und die Buchung der ausgewählten Werbeträgerstandorte.
(4) Der Auftraggeber kann außerdem zusätzliche – über den Bedarf für die Werbeaktion hinaus – Plakate drucken lassen und das Plakatmotiv auf einer Hohlwandplatte im Format DIN A1 bestellen (im Folgenden: „Zusatzplakate“ bzw. „Kleinformate“ genannt).
(5) Kaltenbach Aussenwerbung behält sich vor, Aufträge abzulehnen, falls bei der Auftragsabwicklung Rechte Dritter verletzt oder gegen Gesetze verstoßen würde. Kaltenbach Aussenwerbung wird den Auftraggeber in diesem Fall per E-Mail von der Auftragsablehnung informieren.
(6) Werbung für politische Parteien, religiöse Gruppen und politisch motivierte Organisationen sind in jedem Fall genehmigungspflichtig. Der Auftraggeber hat bei der Auftragserteilung die Pflicht auf den Inhalt der Werbeplakate in dem Feld „Bemerkungen“ gesondert hinzuweisen. Kaltenbach Aussenwerbung ist berechtigt bei fehlender Genehmigung den Auftrag nicht durchzuführen. Etwaige Zahlungen werden an den Auftraggeber abzüglich bereits entstandener Kosten zurück erstattet. Sollte das Motiv bei der Bestellung fehlen, kann der Auftrag auch 5-7 Tage nach Bereitstellung des Druckmotives abgelehnt werden.
(7) Terminzusagen von Kaltenbach Aussenwerbung führen nur dann zu einem Fixgeschäft, wenn die Buchung in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solches bezeichnet ist.
3. Inhalt der selbst erstellten Plakate, Beeinträchtigung von Rechten Dritter
(1) Für die Inhalte der vom Auftraggeber selbst erstellten Motive (z.B. vom Auftraggeber verfasste Texte, eingebrachte Bilder und/oder Grafiken) ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
(2) Sollten die Inhalte der Motive Rechte Dritter verletzen, z.B. aus Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder Vertrauensschutz, wird Kaltenbach Aussenwerbung vom Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter freigestellt. Diese Freistellung umfasst Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung und Auskunft, sowie die notwendigen Kosten der rechtlichen Verteidigung.
(3) Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen oder anderweitige Ansprüche im Rahmen der Vertragsbeziehungen zwischen Kaltenbach Aussenwerbung und Auftraggeber geltend machen.
(4) Bei allen Kaltenbach Aussenwerbung übermittelten Daten/Dateien, die zur Produktion der Werbemittel verwendet werden, geht Kaltenbach Aussenwerbung davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz aller erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte ist. Eine Überprüfung durch Kaltenbach Aussenwerbung erfolgt nicht. Kaltenbach Aussenwerbung weist darauf hin, dass Dritte gegenüber dem Auftraggeber im Falle von urheberrechtsverletzenden Inhalten erhebliche Schadensersatzforderungen geltend machen können. Das gilt auch für Fotos, auf denen Personen erkennbar sind. Hier hat der Auftraggeber das Einverständnis dieser Personen zur Abbildung auf seiner Werbung einzuholen und auf Verlangen nachzuweisen.
(5) Der Auftraggeber sichert mit Erteilung des Auftrages zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen Strafgesetze, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§ 184 StGB), verstoßen. Kaltenbach Aussenwerbung behält sich vor, bei einem Verstoß gegen die Zusicherung unverzüglich Anzeige zu erstatten.
(6) Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis, dass Kaltenbach Aussenwerbung einen kleinen Streifen über oder unter dem Werbemotiv des Auftraggebers für Eigenwerbung nutzt (bei Großflächen ca. 356 cm breit und 14 cm hoch). Die für die Werbung des Auftraggebers zur Verfügung stehende Fläche vermindert sich dadurch entsprechend (für Großflächen auf ca. 356 cm Breite und 238 cm Höhe).
4. Preise, Aktionsabwicklung, Lieferung, Zahlung
(1) Die Abwicklung der Werbeaktion bzw. die Lieferung der Zusatzplakate bzw. Kleinformate erfolgt zu den bei Bestellung gültigen, auf der Internet-Seite buchen.plakat-wirkt.de angegebenen Preisen. Die Preise setzen sich zusammen aus den Kosten für Produktion und Versand (abweichende Vereinbarung bei Eigenproduktion und -versand – siehe Absatz 6), sowie den Mediakosten für die Standorte, Anbringung und Entfernung der Werbung auf Werbestandorte (Standortkosten). Kosten für Vertrags- und Nutzungsrechte, hervorgerufen durch die Verwendung selbst eingebrachter Bilder und/oder Grafiken in die Motive, sind in diesen Preisen nicht enthalten und vom Auftraggeber ggf. zusätzlich zu tragen (siehe hierzu auch Ziffer 5 der AGB). Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt., welche wir im Buchungsablauf ausweisen.
(2) Voraussetzung für die Abwicklung der Werbeaktion ist der vollständige Ausgleich des von Kaltenbach Aussenwerbung mit der Auftragsbestätigung eingeforderten Betrages. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Kaufpreis unmittelbar nach Versendung der Auftragsbestätigung durch Banklastschrift oder Bankeinzug zu zahlen. Hierbei gelten folgende Fristen: 20% Anzahlung für Aufträge die mehr als 65 Tage vor Werbeaktionsbeginn erteilt werden, weitere 50% Anzahlung für den Zeitraum 65-21 Tage vor dem Aktionsbeginn, Restzahlung in Höhe von 30% bei 21 Tagen vor dem Aktionsbeginn. Sollte der verbleibende Zeitraum zwischen Auftragserteilung und Werbeaktionsbeginn weniger als 65 Tage betragen, werden die Anzahlung und die zweite Rate zusammen abgebucht.
(3) Im Falle einer zurückgegebenen Lastschrift ist der Auftraggeber in vollem Umfange zum Ersatz der anfallenden Bankgebühren verpflichtet. Kaltenbach Aussenwerbung wird eventuell angefallene Bankgebühren an den Auftraggeber weiterberechnen.
(4) Kleinformate und Zusatzplakate werden, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, an die vom Auftraggeber angegebene Adresse innerhalb von 14 Tagen nach Ausführung der Aktionsplakate geliefert. Die Ausführung der Aktionsplakate beginnt 14 Tage vor Aktionsbeginn. Kaltenbach Aussenwerbung behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Zusatzkosten für vom Auftraggeber gewünschte Sonderversendungsformen trägt der Auftraggeber.
(5) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die etwaigen Einziehungskosten berechnet.
(6) Wenn der Auftraggeber die Plakate für die Plakatwerbeaktion nicht bei Kaltenbach Aussenwerbung bestellt, ist er für deren fristgerechte Anlieferung an die Plakatklebebetriebe selbst verantwortlich (Eigenproduktion und -versand). Kaltenbach Aussenwerbung übermittelt in diesem Fall dem Auftraggeber mit der Auftragsbestätigung eine Versandliste, aus der die zu versendenden Einzelmengen, die Versandanschriften der Plakatklebebetriebe und der späteste Eingangstermin für die Plakate ersichtlich sind. Alle bei Eigenproduktion und -versand anfallenden Kosten (Plakatproduktions-, Versandkosten, etc.) trägt der Auftraggeber. Er ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass die Plakate den Anforderungen für einen Plakataushang im Nassklebeverfahren entsprechen. Die Produktions-, Handlings- und Konfektionierungsrichtlinien stehen auf der Internet-Seite von Kaltenbach Aussenwerbung zum Download zur Verfügung.
(7) Kaltenbach Aussenwerbung haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse die Kaltenbach Aussenwerbung nicht zu vertreten hat, verursacht worden sind. Erschweren solche Ereignisse der Kaltenbach Aussenwerbung die Lieferung oder Leistung wesentlich oder machen sie unmöglich und ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, ist Kaltenbach Aussenwerbung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Bei Behinderungen von nur vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Dies wird Kaltenbach Aussenwerbung dem Auftraggeber mitteilen. Soweit dem Auftraggeber durch die Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Kaltenbach Aussenwerbung vom Vertrag zurück treten.
(8) Mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder an eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder Kaltenbach Aussenwerbung noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand durch Umstände die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, mit dem Kaltenbach Aussenwerbung versandbereit ist und dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
(9) Etwaige Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Erfolgt die Lagerung durch Kaltenbach Aussenwerbung so betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
5. Mängelgewährleistung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm online gestellten grafischen Vorgaben selbst zu prüfen. Eine Kontrolle der Plakate durch Kaltenbach Aussenwerbung erfolgt nicht. Eventuelle Farbabweichungen vom Druckergebnis zu den Bildschirmfarben ist technisch bedingt und kein Mangel. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen, insbesondere Farbunterschiede zwischen den einzelnen Bögen mehrteiliger Plakate stellen keinen Mangel dar.
(2) Der Auftraggeber erteilt die Druckfreigabe durch das Übersenden seiner Druckdaten an Kaltenbach Aussenwerbung. Auf weitere Druckfreigaben bzw. die Erstellung eines Proofs verzichtet der Auftraggeber.
(3) Unterbrechungen oder Störungen der Werbung sind Kaltenbach Aussenwerbung unverzüglich anzuzeigen. Zum Nachweis ist es hilfreich geeignete Beweismittel (z.B. Fotos) vorzulegen.
(4) Im Übrigen gelten hinsichtlich der Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Die Plakatunternehmen fordern zur Durchführung einer Aktion eine Ersatzplakatmenge in Höhe von 10% der Auflage (aufgerundet auf volle Plakate und mind. 1 Ersatzplakat je Plakatlager). Ersatzplakate sind erforderlich, weil Plakate bei der Klebevorbereitung, bei der Plakatierung oder während der Aushangzeit beschädigt werden können. Bestellt der Auftraggeber die Plakatauflage ohne Ersatzplakate, erkennt Kaltenbach Aussenwerbung Reklamationen wegen Plakatbeschädigungen, Plakatierungsausfällen, etc. nur an, wenn die Beschädigung, der Ausfall etc. nicht durch eine Ersatzplakatierung hätte behoben werden können. Dementsprechend wird Ersatz bzw. Kostenerstattung wegen Plakatbeschädigungen, Plakatierungsausfällen, etc. nur geleistet, wenn der Auftraggeber die geforderte Plakatauflage inkl. Ersatzplakaten bestellt bzw. anliefert.
(6) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass bei kurzfristigem Ausfall von Werbeanlagen (z.B. durch Verparkung, Baustellen, Behinderungen etc.) eine gleichwertige andere Werbetafel plakatiert wird. Kaltenbach Aussenwerbung wird den Auftraggeber über Ausfälle bzw. Änderungen informieren.
(7) Der Ausfall einzelner Werbeanlagen berechtigt den Auftraggeber nicht, die gesamte Werbeaktion zu stornieren.
6. Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkung
(1) Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Kaltenbach Aussenwerbung oder eines von ihren gesetzlichen Vertretern oder eines von ihren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Pflichten ist.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(2) Kaltenbach Aussenwerbung haftet nicht für Ausfälle, Beschädigungen am eingesetzten Werbemittel, die von Dritten verübt wurden (z.B. Beschädigung, Überklebung, Bemalung und Vandalismus).
(3) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
(4) Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung sowie eine Format- oder Stellenreduzierung von Aushängen infolge behördlicher Auflagen oder aus anderen Gründen, die nicht Kaltenbach Aussenwerbung zu vertreten hat, bleiben vorbehalten. In diesen Fällen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Ersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden.
7. Datenschutz, Sicherung der Bilddateien
(1) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Kaltenbach Aussenwerbung auf Datenträgern gespeichert werden. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Kaltenbach Aussenwerbung selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.
(2) Dem Auftraggeber steht das Recht zu, etwaig erteilte Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.